Bestenlistenfähige Laufveranstaltungen

Im Bereich der stadionfernen Laufveranstaltungen gibt es eine breitensportliche Ausrichtung für “Jedermann” (vgl. Rubrik “Breitensport”) sowie eine wettkampforientierte Variante mit Aufnahme der erzielten Leistungen in die Bestenlisten, bzw. mit Führung von Rekordlisten.

Die Voraussetzungen für eine bestenlistenfähige Laufveranstaltung sind:

  • Offizielle Streckenvermessung durch einen DLV-Streckenvermesser (eine Vermessung für Erstveranstalter ist nicht möglich, erst nach reibungsloser Abwicklung der Erstveranstaltung kann für die zweite Auflage eine Vermessung beantragt werden)
  • Anerkennung und Einhaltung der Regeln und Vorgaben von IAAF und DLV (IWR und DLO) (Prüfung durch WLV-Verbandsaufsicht)
  • Antrag auf Genehmigung einer stadionfernen Laufveranstaltung mit bestenlistenfähiger Strecke
  • Es werden nur Leistungen für die Bestenliste anerkannt, die von Teilnehmer/innen mit Startrecht für einen Mitgliedsverein des BLV erbracht wurden
  • Übermittlung der Ergebnisse an die BLV-Statistiker

Weitere Informationen dazu unter https://www.leichtathletik.de/service/wettkampforganisation/vermessung-von-strassenlaeufen.